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Lerntherapie ist eine spezielle Förderung für Menschen aller Altersstufen, die pädagogisch-psychologische Auffälligkeiten zeigen, welche auch als Lern- und Leistungsstörungen bezeichnet werden. Diese Dispositionen können psychosozial bedingte Lernblockaden oder entwicklungsbedingte Verzögerungen sein, die einen sozialkulturellen Hintergrund haben können, oder aber auch einen genetisch bedingten Ursprung aufweisen.
Für Eltern und Kinder stellen Lern- und Schulschwierigkeiten oft eine große Problematik dar. Die Nachhilfe im eigentlichen Sinne ist bei gravierenden Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen oder der Konzentration oft nicht ausreichend. Deshalb wird dann die Lerntherapie eingesetzt.
In der Lerntherapie werden Behandlungsansätze/ Methoden immer individuell auf die Bedürfnisse bzw. Problematiken der Betroffenen und deren Lernvoraussetzungen/ -schwierigkeiten unter Beachtung ihrer eigenen Stärken abgestimmt.
Neben den Lernmethoden (Techniken) der kognitiven Verhaltenstherapie setzen wir beispielsweise auch evaluierte (fachgerechte) Trainings- und Therapieprogramme ein.
Nach einer genauen Anamnese mit den Eltern und Kind folgt ein detaillierter Befund anhand von diversen Tests und Screenings. Darauf basiert der individuelle Behandlungsplan.
Ein enger Kontakt zu den Eltern, Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Psychologen/-innen und Logopäden/ -innen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Lerntherapie.
Ziel unserer Lerntherapie ist die konstruktive und individuelle Veränderung der Lerneinstellung und der Lern- und Schuleinstellung des Kindes/ Jugendlichen. Unsere Lerntherapie nutzt Lernmethoden (Techniken) der kognitiven Verhaltenstherapie, fördert und begleitet bei der notwendigen Veränderung von Persönlichkeits- und Umweltmerkmalen. Dadurch wird schulisches Lernen wieder erfolgreich! Die Zusammenarbeit mit den Eltern und der Schule ist hierbei für den Erfolg grundlegend.
Da die Lerntherapie keine Nachhilfe ist, wird auch kein Schulwissen vermittelt. Sondern es wird die Basis geschaffen, für Teilleistungen, Wahrnehmung und Konzentration etc. die für den Erfolg in der Schule elementar wichtig sind. Desweitern werden Lernstrategien erarbeitet und Tipps für Hausaufgaben vermittelt.
Die Kostenübernahme über das Jugendamt geschieht nach SGB VIII § 27,3 „Anspruch auf Hilfen zur Erziehung“.
Dem Antrag müssen die folgenden Dinge beiliegen:
Wir haben die Zulassung für die Förderung nach §35a SGB VIII.
Für Selbstzahler wird ein monatlicher Beitrag berechnet.
Haben Sie Fragen oder sind Sie unsicher, ob Ihr Kind eine Lerntherapie benötigt? Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.